Hygiene-Empfehlungen und Checklisten

Die Empfehlung der KRINKO „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ definiert in der Anlage 1 den Begriff „geeignete validierte Verfahren“. Die Leitlinie zur „Validierung der manuellen Reinigung und manuellen chemischen Desinfektion“ konkretisiert darüber hinaus Einzelschritte und Aspekte.

Der bng nimmt seit 2013 zu Fragen der Aufbereitung und Hygiene Stellung und benennt in Positionspapieren Punkte, die für eine sachgerechte, praxisnahe und praxistaugliche Umsetzung von Verordnungen und RKI-/KRINKO-Empfehlungen von Bedeutung sind. Darüber hinaus hat der bng eine Checkliste für die Erst- bzw. Ersatzbeschaffung eines RDG-E erstellt und die Hersteller um eine detaillierte Beantwortung der Checkliste gebeten. Zusätzlich wurden die Hersteller gebeten, Ihre beantwortete Checkliste im Original zur Veröffentlichung freizugeben.

Zum Download:

RDG-E-Hersteller-Vergleich

Die Anforderungen, die sich aus der DIN EN ISO 15883-4 ergeben, werden von den Herstellern von RDG-E stellenweise  sehr unterschiedlich umgesetzt. Letztendlich kann dadurch keine Empfehlung für „DAS“ RDG-E ausgesprochen werden. Vielmehr ist der Leser des RDG-E-Hersteller-Vergleichs aufgerufen, sich das RDG-E herauszusuchen, das neben Normkonformität auch den eigenen Anforderungen, Bedingungen vor Ort und Vorstellungen am meisten genügt. Das Ziel dieses Vergleichs der Fachgruppe Hygiene des bng ist eine objektive Gegenüberstellung der uns zur Verfügung gestellten Daten; dabei sind die Angaben ohne Gewähr. Sehen Sie hier die ausführliche Tabelle und den Textauszug:

Dr. Albert Beyer, bng-Vorstand

Aus Verbandssicht ist es sinnvoll und überfällig, dass die deutschen Hersteller von wiederaufbereitbaren Produkten der Kategorie "Kritisch B" Ihre Produkte und deren Vertrieb vom deutschen Markt zurückziehen. In anderen europäischen Ländern ist es vorgeschrieben, Mehrwegprodukte bei Verfügbarkeit von Einwegprodukten vom Markt zu nehmen. Wir freuen uns, dass mittlerweile allle Anbieter im bng-shop und zusätzliche externe Anbieter den Vertrieb von Mehrwegprodukten im niedergelassenen Markt abgekündigt haben. Erfahren Sie mehr über die Vermarktung von Einwegprodukten und die Abkündigung von Mehrwegprodukten.

Der weitere Vertrieb von Mehrwegprodukten des Endoskopiezubehörs der Kategorie "Kritisch B" blockiert bislang die Erstattung von Einmalprodukten dieser Kategorie (Schlingen, Zangen, Clipapplikator), da Kassen solange Einwegprodukte nicht erstatten müssen, wie Mehrwegprodukte am deutschen Markt verfügbar sind. Seit Ende letzten Jahres sind wir in Kontakt mit den Herstellern; mittlerweile haben alle im bng-shop vertretenen Herstellerfirmen ihren Vertrieb der Mehrwegprodukte dieser Kategorie abgekündigt. Eine Übersicht der bereits kooperierenden Firmen finden Sie in der Anlage. Bitte achten Sie bei Ihren Einkäufen darauf, im Verbandsinteresse nur Produkte von Herstellern zu beziehen, die unserem Aufruf gefolgt sind. Der bng-shop wird diesbezüglich zum Jahreswechsel erweitert, weitere Hersteller werden hier ihre Angebote hinterlegen. Voraussetzung wird jedoch sein, daß der Vertrieb von Mehrwegprodukten der o.g. Kategorie durch die Firma eingestellt wurde. Bei einer Bestellung über den bng-shop können Sie somit sicher sein, im Verbandsinteresse zu handeln. Aufgrund des erfreulichen Fortschritts bei der Rücknahme von Seiten der Hersteller haben wir nun die KBV dazu aufgefordert, mit den Kassen zeitnah Verhandlungen zur bundesweiten Erstattung der Einmalmaterialien vorzubereiten; das diesbezügliche Schreiben finden Sie in der Anlage.

Dr. Albert Beyer, bng-Vorstand

Die Fachgruppe Hygiene im bng setzt sich seit der Neuauflage der Hygieneverordnungen der Länder in den letzten Jahren stetig dafür ein, dass in gastroenterologischen Einrichtungen keine „ambulanten Operationen“, sondern sog. „invasive Eingriffe“ durchgeführt werden. Die Klassifikation im Sinne eines ambulanten Operierens im Sinne der Hygieneverordnungen hätte erhebliche organisatorische und strukturelle Konsequenzen für die niedergelassene GE-Praxis. Ein großes Bundesland, welches die Zugehörigkeit der GE-Praxen zum „ambulanten Operieren“ stets vehement gefordert hat, hat nun - ganz in unserem Sinne und aufgrund der tatsächlichen Sachlage - seine Anforderungen revidiert.

Dr. Albert Beyer, bng-Vorstand

Die Aufbereitung von Mehrwegprodukten der Kategorie „Kritisch B“ wie Zangen, Schlingen oder der wiederverwendbare Clip-Applikator wird von den Aufsichtsbehörden bei Begehungen meist untersagt, da die Hersteller kein nach den aktuellen Richtlinien geeignetes, maschinelles Wiederaufbereitungsverfahren beschreiben. Der Weg zur Sachkostenerstattung führt jedoch nur über eine Rücknahme dieser Produkte vom deutschen Markt durch die Hersteller. Wir haben die Hersteller diesbezüglich angeschrieben, Pentax hat daraufhin erfreulicherweise seine Produkte der o.g. Kategorie bereits vom Markt genommen.

bng-Vorstand

Wir haben mit der TIV Technisches Institut für Validierung GmbH ein günstiges Angebot zur Validierung Ihrer RDG-E (Endoskop-Waschmaschine) verhandelt und einen entsprechenden Rahmenvertrag geschlossen.

Dr. Albert Beyer für die Fachgruppe Hygiene

Hans-Joachim Mausolf (Endobasic) hat bei der Regionalgruppe Rheinland-Pfalz am 20.05.2015 einen Vortrag zu Hygiene-Vorschriften gehalten. Die Vortragsfolien sowie ergänzende Unterlagen finden Sie hier:

Dr. Albert Beyer für die Fachgruppe Hygiene

Im Oktober 2012 erschien die aktualisierte Version der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu ‚Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten’. Prof. Dr. Ottmar Leiß berichtet in den bng Informationen in aufeinanderfolgenden Ausgaben der Zeitschrift für Gastroenterologie über Hintergrund und wesentliche Änderungen gegenüber den früheren Empfehlungen sowie über aktuelle hygienische Probleme in der gastroenterologischen Praxis.

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